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TODESSTRAFE - ARGUMENTE PRO UND KONTRA
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| Die Todesstrafe
ist abschreckender als jede andere Strafe. |
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Bis zum heutigen
Tag hat keine wissenschaftliche Studie einen überzeugenden Beweis
dafür erbracht, dass die Todesstrafe eine stärkere abschreckende
Wirkung hat als langjährige Haftstrafen.
Abschrecken könnte
die Todesstrafe ohnehin nur bei im voraus geplanten Verbrechen. Hier kann
am ehesten unterstellt werden, dass der Täter vor seiner Tat die möglichen
strafrechtlichen Konsequenzen seines Handelns reflektiert. Die weitaus
meisten Morde werden jedoch unter großer emotionaler Anspannung,
unüberlegt und unbeherrscht, nicht selten unter dem Einfluss von Alkohol
oder Drogen, begangen. Solche Affekttäter ebenso wie psychisch kranke
Rechtsbrecher werden von der Strafandrohung nicht erreicht, so dass ihre
Straftaten auch kaum zu verhindern sind. In den wenigen Fällen, in
denen ein Verbrechen kaltblütig geplant wird, entschließt sich
der Täter nach Auffassung von Kriminologen erst dann zur Tat, wenn
er annehmen kann, dass das Risiko überführt zu werden, überschaubar
gering ist. Für ihn hängt die Abschreckung also mehr von der
Aufklärungsquote des Verbrechens als von der Höhe des angedrohten
Strafmaßes ab. |
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| Wenn die
Todesstrafe abgeschafft wird, steigt die Kriminalitätsrate. |
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Jede Gesellschaft sucht
nach Schutz vor Verbrechen. Das Festhalten an der Todesstrafe ermöglicht
den Regierungen vielleicht, den Eindruck zu erwecken, dass sie starke Maßnahmen
gegen das Verbrechen ergriffen. In Wahrheit lenkt dies nur davon ab, über
soziale Strategien nachzudenken, die notwendig sind, um die Ursachen für
Kriminalität zu bekämpfen. Diese sind in komplexen seelischen
wie gesellschaftlichen Bedingungen (z.B. soziale Missstände) zu suchen,
auf die die Todesstrafe keinerlei Einfluss nimmt.
Zuverlässige Statistiken
dokumentieren, dass kein Staat plötzliche und drastische Steigerungen
der Kriminalitätsrate befürchten muss, wenn er die Todesstrafe
außer Kraft setzt. In Kanada ist beispielsweise die Rate der Tötungsdelikte
seit Abschaffung der Todesstrafe stark zurückgegangen, während
sie in den Vereinigten Staaten von Amerika in Bundesstaaten mit Todesstrafe
auf viel höherem Niveau stagniert oder sogar zunimmt. |
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| Wieso ist ai gegen die
Todesstrafe? Sie stärkt doch den Respekt vor menschlichem Leben. |
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Wie kann das Töten
eines Menschen den Respekt vor dem Leben fördern? Ein zum Tode Verurteilter
in den USA hat diese Absurdität in einer Frage auf den Punkt gebracht:
„Warum töten wir Menschen, die Menschen getötet haben? Um zu
zeigen, dass es Unrecht ist, Menschen zu töten?“ Es ist widersprüchlich,
mit Verbrechern genau das zu tun, wofür diese verurteilt wurden. Der
Staat darf sich nicht mit Mördern auf eine Stufe stellen und ihrem
schlechten Beispiel folgen.
Hinzu kommt, dass ein Strafmaß
wie die Tötung eines Menschen im Widerspruch zu grundlegenden Menschenrechten
steht. „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der
Person“ lautet Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
der Vereinten Nationen. Und Artikel 5 bestimmt: „Niemand darf der Folter
oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
unterworfen werden“. Die Todesstrafe ist wie die Folter ein nicht zu rechtfertigender
Eingriff des Staates in die unverletzlichen Rechte des Individuums. Vor
allem deswegen lehnt ai die Todesstrafe uneingeschränkt ab und verurteilt
jede Form der Hinrichtung. Wenn selbst der Staat tötet, zeigt er,
dass er das Töten unter gewissen Umständen durchaus billigt und
dass er es mit den Verfassungsgrundsätzen selbst nicht so genau nimmt,
wenn er das Recht auf Leben zugunsten von Sicherheitsbedürfnissen
verletzt. Damit führt er den Menschen die Relativität des Rechts
auf Leben vor. Ein solches Verhalten untergräbt den Respekt vor menschlichem
Leben und schürt ein Klima der Rache und Brutalität. Das senkt
die Hemmschwelle für Gewaltanwendung und trägt immer auch zu
einer gewissen Verrohung bei.
Eines steht jedoch außer
Frage: Selbstverständlich muss jemand, der ein Verbrechen begangen
hat, bestraft werden. Dafür gibt es aber erprobte alternative Strafformen,
die der Schwere des Verbrechens angemessen sind und denen nicht der Makel
anhaftet, Menschenrechte zu verletzen. |
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| Die Todesstrafe ist gerecht.
Sie ist die angemessene Antwort auf besonders grausame Verbrechen. Mörder
„verdienen“ die Todesstrafe. |
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Töten ist nie gerecht,
auch dann nicht, wenn es staatlich angeordnet wird. Auch Mörder haben
das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantierte Recht
auf Leben.
Die Vorstellung, die Todesstrafe
sei eine gerechte Strafe, wird auch von der Praxis widerlegt. Solange die
Todesstrafe beibehalten wird, kann das Risiko, Unschuldige hinzurichten,
nicht ausgeschlossen werden. Kein Rechtssystem, so gewissenhaft es auch
arbeitet, ist unfehlbar. Im Gegensatz zu anderen Strafen kann aber ein
vollstrecktes Todesurteil nicht revidiert werden. In den USA, aber nicht
nur dort, müssen gelegentlich Menschen aus den Todeszellen entlassen
werden, weil ihre Unschuld nachgewiesen werden konnte. Andere wurden tatsächlich
hingerichtet, obwohl erhebliche Zweifel an ihrer Schuld bestanden. Die
Wahrheit kommt nach einer Hinrichtung nur selten an die Öffentlichkeit.
Außerdem: Kein Strafrechtssystem
ist in der Lage, in allen Fällen gleich und gerecht zu entscheiden,
wer leben darf und wer sterben soll. So hängt ein Todesurteil oft
nicht primär von der Schwere einer Tat ab, sondern von Faktoren wie
dem Ermittlungsaufwand, von Fehlern, Missverständnissen und Zufälligkeiten
wie beispielsweise der Hautfarbe des Täters oder Opfers. Es kann auch
nicht überraschen, dass die Todesstrafe unverhältnismäßig
oft gegen Arme und Angehörige unterprivilegierter Bevölkerungsgruppen
verhängt wird, die sich keine qualifizierten Rechtsanwälte leisten
können.
Darüber hinaus ist
die Gefahr des Missbrauchs der Todesstrafe überall auf der Welt gegeben.
Zwar kann jede Strafe politisch missbraucht werden, aber die Todesstrafe
in ihrer Endgültigkeit verleitet besonders dazu, missliebige Menschen
(z.B. Oppositionelle) durch Hinrichtungen zu beseitigen.
Ebenso darf nicht übersehen
werden, dass die Todesstrafe in vielen Staaten nicht nur für „schwerste
Verbrechen“ verhängt werden kann, also z.B. für Mord, wie es
das Völkerrecht vorsieht, sondern auch für zahlreiche Delikte,
bei denen weder menschliches Leben gefährdet war noch Gewalt angewendet
wurde (z.B. Wirtschaftsvergehen oder Ehebruch). Einige Staaten nehmen selbst
zur Tatzeit minderjährige Straffällige oder geistig behinderte
sowie psychisch kranke Täter nicht von der Todesstrafe aus. |
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| Die Todesstrafe ist nötig,
um Opfern von Verbrechen und deren Angehörigen Gerechtigkeit widerfahren
zu lassen. |
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Die Hinrichtung des Täters
macht weder das Opfer wieder lebendig noch lindert sie das Leid der Hinterbliebenen.
Außerdem erleiden auch die Angehörigen des Täters einen
Verlust.
Der von Angehörigen
der Opfer geäußerter Wunsch nach Vergeltung, der aber allzu
oft Rache meint, ist zwar menschlich verständlich, doch eine wirkliche
Wiedergutmachung ist durch das Töten des Täters nicht möglich.
Richter müssen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen urteilen, die
bewusst dem Einfluss des „gesunden Volksempfindens“ entzogen worden sind.
Es gibt immer wieder Familien, die erklären, dass ihnen die Hinrichtung
des Mörders keinen Trost gespendet habe, sondern es nur schwerer gemacht
habe, das Geschehene zu verarbeiten. Dem Verlangen nach Gerechtigkeit und
dem Strafbedürfnis kann auch durch alternative Sanktionen Genüge
getan werden. |
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| Nur die Todesstrafe kann
die Sicherheit vor Straftätern garantieren. |
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Ein toter Mörder kann
nicht noch einmal morden - dieses Argument ist auf den ersten Blick nicht
von der Hand zu weisen. Allerdings lässt sich die oft dahinter stehende
Meinung, wer einmal tötet, tötet immer wieder, nicht belegen.
Die Rückfallquote ist nach langjährigen Haftstrafen überall
sehr niedrig, nicht zuletzt auch deshalb, weil es äußerst unwahrscheinlich
ist, dass sich die psychische Ausnahmesituation, in der viele Morde geschehen,
wiederholt. Das eröffnet die Möglichkeit, auch Mörder zu
resozialisieren. Dies zu versuchen, ist Aufgabe der Gesellschaft, trägt
diese doch Mitverantwortung dafür, dass Menschen in ihrer Mitte zu
Mördern geworden sind.
Die Sicherheit der Gesellschaft
vor Straftätern kann durch einen effizienten Strafvollzug gewährleistet
werden. Der Prozentsatz an Ausbrechern und Meuterern ist verschwindend
gering. Andererseits wird es eine absolute, rundumgreifende Sicherheit
nie geben können. Sicherheit erlangt man nicht durch die Todesstrafe,
sondern durch präventive Verbrechensbekämpfung. Ein gut funktionierender
Polizei- und Justizapparat sind wichtige Voraussetzungen hierfür. |
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| Die Todesstrafe wird
als Mittel gegen Terrorakte und politisch motivierte Gewalt benötigt. |
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Das Aufsehen, das eine Terroristenhinrichtung
in der Öffentlichkeit erregt, wäre zweifellos der beste Nährboden
für neuen Terrorismus: Aus diesem Grund Hingerichtete werden zu Märtyrern
und die Erinnerung an sie verschafft den Organisationen, denen sie angehören,
nur Zulauf. Junge Menschen, die sich sonst mit verbalen Protesten begnügen
würden, können möglicherweise dadurch radikalisiert werden.
Andererseits lässt
sich das Phänomen des Terrorismus auch nicht durch die Androhung der
Todesstrafe im Vorhinein vereiteln, denn für Frauen und Männer,
die bereit sind, ihr Leben und das anderer Menschen bewusst zur Erfüllung
bestimmter politischer Ziele aufs Spiel zu setzen, sind Hinrichtungen keine
Abschreckung, sondern eher ein Anreiz. Statt Gewalt zu verhindern, werden
Hinrichtungen vielmehr als Rechtfertigung für Vergeltungsmaßnahmen
und damit für noch mehr Gewalt benutzt. Bewaffnete Oppositionsgruppen
haben immer wieder die Chance wahrgenommen, ihre Legitimität dadurch
aufzuwerten, indem sie aus Rache auch die „Todesstrafe“ anwenden, von der
auch die Regierung behauptet, das Recht zu haben, sie zu verhängen.
Außerdem besteht die latente Gefahr, dass Terroristen mit einem wahnwitzigen
Verzweiflungsakt versuchen, einen zum Tode verurteilten Gesinnungsgenossen
freizupressen, um ihn so vor der Hinrichtung zu retten. |
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| Die Todesstrafe hilft,
die Drogenkriminalität einzuschränken. |
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Als Antwort auf die Drogengefahr
haben viele Regierungen Gesetze erlassen, die die Todesstrafe für
Drogendelikte vorsehen. Tausende Gefangene wurden wie z.B. im Iran hingerichtet,
dennoch fehlt jeder Hinweis darauf, dass die Todesstrafe Drogenhandel oder
Drogenmissbrauch reduziert. Vielmehr besteht das Risiko, dass kleine Drogendealer
oder sogar Abhängige ihr Leben verlieren, während die eigentlichen
Drahtzieher des Drogenhandels der Verhaftung und Bestrafung entgehen. Die
Tatsache, dass Drogenschmuggler und -händler, denen die Todesstrafe
droht, eher töten um ihrer Verhaftung zu entgehen, hat die Gefahr
für die Drogenfahnder zusätzlich erhöht. Außerdem
stiegen nach Einführung der Todesstrafe für Drogenvergehen die
Preise im nun noch gefährlicheren Drogengeschäft und damit auch
die Gewinnmargen, was dem organisierten Verbrechen in die Hände spielt.
Die Anwendung der Todesstrafe
im Kampf gegen die Drogenkriminalität ist eine frustrierte Reaktion,
oft sogar eine reine Alibireaktion der Behörden. Wenn man den Handel
mit und den Konsum von Rauschgift schon nicht einschränken kann, will
man der besorgten Bevölkerung als „Erfolgsbeweis“ wenigstens exekutierte
Drogenhändler präsentieren und ihr so veranschaulichen, dass
das „Übel ausgerottet“ werde.
Das Beispiel Drogenhandel
zeigt jedoch, dass die Todesstrafe ein untaugliches Mittel zur Verbrechens-bekämpfung
ist. Die zugrundeliegenden gesellschaftlichen Verhältnisse, die diese
und andere Arten von Kriminalität erst hervorbringen, werden sicher
nicht allein durch die Schwere der Bestrafung verändert. |
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| Aber der Staat hat doch
bestimmt manchmal keine andere Möglichkeit, als einem Menschen das
Leben zu nehmen? |
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Selbstverteidigung kann
in einigen Fällen zur Rechtfertigung der Tötung eines Menschen
durch den Staat angeführt werden, zum Beispiel wenn er sich im Kriegszustand
befindet (sei es ein internationaler Konflikt oder ein Bürgerkrieg)
oder wenn Polizeibeamte sofort handeln müssen, um ihr eigenes oder
das Leben anderer zu retten (finaler Rettungsschuss). Aber selbst in solchen
Situationen findet der Einsatz von tödlicher Gewalt im Rahmen international
anerkannter Schutzgarantien statt, um Missbrauch zu verhindern. Diese Art
der Intervention zielt darauf ab, den unmittelbaren Schaden, den die Gewaltanwendung
Dritter hervorruft, abzuwenden.
Die Todesstrafe ist jedoch
kein Akt der Selbstverteidigung in einer akut lebensbedrohlichen Situation.
Ein Staat, der hinrichten lässt, handelt weder im Affekt noch unter
Zwang. Ebensowenig kann er ein Notwehrrecht für sich in Anspruch nehmen,
denn der Straftäter befindet sich in sicherem Gewahrsam, von ihm geht
keine unmittelbare Gefahr mehr aus. Der Vollzug der Todesstrafe ist somit
die vorsätzliche Tötung eines Gefangenen, dem auch mit anderen
Mitteln hätte begegnet werden können. |
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| Die Bevölkerung
befürwortet die Anwendung der Todesstrafe. |
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Die Volksmeinung bezüglich
der Todesstrafe kann auf mangelndem Wissen über diese Strafe oder
auf starken Emotionen wegen kürzlich begangener, besonders scheußlicher
Verbrechen basieren. Außerdem ist die öffentliche Meinung schwer
einzuschätzen, da Umfrageergebnisse sehr stark davon abhängen,
wie und wann und von wem die Fragen gestellt werden.
Aber auch eine mehrheitliche
Zustimmung der Bevölkerung kann die Todesstrafe nicht legitimieren.
Die Wahrung der Menschenrechte muss vor allen Erwägungen Vorrang besitzen.
Alle politisch Handelnden sollten für diesen Grundsatz eintreten,
indem sie Aufklärungsarbeit über kriminalpolitische Themen leisten
und den Mut und die Weisheit besitzen, über der Volksmeinung zu stehen.
Auch die Sklaverei war einmal legal und wurde von weiten Kreisen akzeptiert.
Nur durch jahrelange Anstrengungen derer, die sie aus moralischen Gründen
ablehnten, kam es zu ihrer Abschaffung. |
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| Kritisiert amnesty international
durch ihre Ablehnung der Todesstrafe implizit die großen Weltreligionen,
die ihre Anwendung billigen? |
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Die großen Weltreligionen
legen in ihren Lehren Wert auf Gnade, Mitleid und Vergebung. Die Forderung
von ai nach der Einstellung von Hinrichtungen stimmt insofern mit diesen
Lehren überein.
In allen Regionen der Welt
gibt es, über die religiösen Grenzen hinweg, Staaten, die die
Todesstrafe in ihren Gesetzen oder in der Praxis abgeschafft haben und
solche, die an ihr festhalten. Die Todesstrafe ist also keine Besonderheit
einer bestimmten Religion. Es wäre somit auch falsch, die ai-Kampagne
für die Abschaffung der Todesstrafe als Angriff auf eine bestimmte
Religion zu interpretieren. amnesty international ist eine multi-ethnische
und multi-kulturelle, politisch unabhängige Organisation, deren Arbeit
auf den Menschenrechten beruht und die auf der ganzen Welt Mitglieder hat,
die einer großen Vielzahl von Religionen angehören. |
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| Die Hinrichtung eines
Mörders ist billiger als die langjährige Verwahrung in einem
Gefängnis. |
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Wenn es um grundsätzliche
Fragen der Menschlichkeit beziehungsweise direkt um ein Menschenleben geht,
dürfen finanzielle Erwägungen keine Rolle spielen. Niemand käme
beispielsweise auf die Idee, Senioren oder unheilbar Kranke umzubringen,
nur weil sie dem Steuerzahler viel Geld kosten.
Im übrigen ist das
zynische Kostenargument auch noch falsch, denn nach seriösen Schätzungen
verschlingt ein Todesstrafenfall in Texas, USA von der Verurteilung bis
zur Hinrichtung durchschnittlich 2,3 Millionen Dollar, während für
eine lebenslange Haftstrafe 600.000 Dollar aufgewendet werden müssen.
Die Kosten der Todesstrafe zu reduzieren, würde bedeuten, die Berufungsmöglichkeiten
in dem sehr teuren juristischen Verfahren einzuschränken und damit
das Risiko der Hinrichtung Unschuldiger zu erhöhen. Nur in Diktaturen
und totalitären Ländern, in denen die Prinzipien der Menschenrechte
und Rechtsstaatlichkeit nicht gelten, sind Hinrichtungen ohne faire Gerichtsverhandlungen
und Berufungsverfahren schnell und preiswert. Genau das aber widerspricht
internationalem Recht. |
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| Ist es nicht grausamer,
Gefangene für lange Zeit oder sogar lebenslänglich einzusperren
als sie hinzurichten? |
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So lange Gefangene am Leben
sind, haben sie Hoffnung auf Resozialisierung oder auf Freispruch, sofern
sich ihre Unschuld erweist. Die Hinrichtung zerstört jede Möglichkeit
der Entschädigung für ein Fehlurteil oder für eine Resozialisierung.
Die Todesstrafe ist eine
einzigartige Form der Strafe, die Elemente enthält, die bei einer
Haftstrafe nicht anzutreffen sind: die Grausamkeit der Hinrichtung selbst
und die Grausamkeit, die darin besteht, oft viele Jahre in Isolationshaft
im Todestrakt warten und ständig an die bevorstehende eigene Hinrichtung
denken zu müssen. Der so erzeugte psychische Druck ist vermutlich
Grund dafür, dass einige Todeshäftlinge den Wunsch äußern,
man möge ihr Berufungsverfahren einstellen und sie hinrichten, andere
werden psychisch krank oder begehen Suizid. Nicht selten sind Todeskandidaten
gezwungen, unmittelbar vor dem geplanten Hinrichtungstermin noch ein nervenzerreißendes
juristisches Tauziehen über sich ergehen zu lassen: ein „Showdown“
letzter Einsprüche, Anträge und Vollstreckungsaufschübe. |
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| Muss ai nicht einräumen,
dass die Giftinjektion die am wenigsten schmerzhafte und somit humanste
Methode ist, um einen Menschen zu töten? |
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Durch die Giftinjektion
werden zwar viele unangenehme Folgen anderer Hinrichtungsmethoden vermieden.
Allerdings sind auch bei der Anwendung der Giftspritze in der Praxis zahlreiche
schwer wiegende Probleme und Pannen aufgetreten, beispielsweise in den
USA bei Gefangenen, die infolge von intravenösem Drogenmissbrauch
schlechte Blutgefäße hatten. Außerdem wirft diese Hinrichtungsmethode
neue ethische Fragen auf, da medizinisches Personal oder Ärzte an
der Tötung durch den Staat beteiligt sind (hippokratischer Eid).
Alle Formen der Hinrichtung
sind unmenschlich. Alle bekannten Methoden können schmerzhaft sein
und ihre eigenen unangenehmen Eigenschaften aufweisen. Außerdem muss
bedacht werden, dass es bei der Todesstrafe nicht nur um die Minuten der
Exekution geht, in denen die Gefangenen aus der Zelle geholt und getötet
werden. Vielmehr sind die Gefangenen vom Augenblick des Todesurteils gezwungen,
oft jahrelang mit der Vorstellung zu leben, in absehbarer Zeit getötet
zu werden.
Die Suche nach immer perfekteren
Hinrichtungsmethoden ist gewiss kein Aushängeschild für eine
humane Gesellschaft, sondern eher ein Beleg für die Fragwürdigkeit
der Todesstrafe an sich. Bei der Hinrichtung mit Gift geht es in Wahrheit
darum, die Todesstrafe von ihrem „Schmuddelimage“ zu befreien. Es sollen
moralische Bedenken zerstreut werden, die des Volkes, in dessen Namen getötet
wird, aber auch derjenigen, die die Hinrichtungen durchführen müssen.
Man tut so, als sei das Töten ein „medizinischer Vorgang“. Solche
„humanen“ Hinrichtungsmethoden haben immer auch einen unheilvollen psychologischen
Effekt: Indem sie staatliches Töten „verniedlichen“, verdrängen
sie Schuldgefühle und beruhigen so das schlechte Gewissen. Das aber
senkt die Hemmschwelle. |
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| Was sagt das Völkerrecht
über den Gebrauch der Todesstrafe? |
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Die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte, die im Dezember 1948 von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen als Reaktion auf das erschütternde Ausmaß
staatlicher Brutalität und staatlichen Terrors im Zweiten Weltkrieg
verabschiedet wurde, erkennt das Recht eines jeden Menschen auf Leben an
und verbietet Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe. Nach Ansicht von amnesty international verletzt die Todesstrafe
diese Rechte.
Dies wird auch durch internationale
und regionale Abkommen gestützt, die die Abschaffung der Todesstrafe
zum Ziel haben. Beispielsweise sieht das Zweite Fakultativprotokoll zum
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, die
völlige Abschaffung der Todesstrafe vor, erlaubt aber den Vertragsparteien,
die Todesstrafe für Kriegszeiten beizubehalten, wenn sie einen entsprechenden
Vorbehalt zum Zeitpunkt der Ratifizierung oder des Beitritts zum Protokoll
hinterlegen. Das Protokoll Nr.13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention,
das am 1. Juli 2003 in Kraft trat, ist der erste internationale Vertrag,
der die Todesstrafe unter allen Umständen, also auch für Verbrechen
in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr bannt.
Außerdem ist die Todesstrafe
gemäß dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, das
1998 verabschiedet wurde, von den Strafen ausgenommen, die dieses Gericht
verhängen darf, und das obwohl es für äußerst schwer
wiegende Verbrechen zuständig ist, wie zum Beispiel Verbrechen gegen
die Menschlichkeit, einschließlich des Völkermords. |
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| Ist die Arbeit von ai
gegen die Todesstrafe erfolgreich? |
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Anfang des 20. Jahrhunderts
hatten nur drei Staaten die Todesstrafe vollständig aus ihren Rechtsordnungen
verbannt. Heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, haben mehr als die Hälfte
der Staaten der Welt die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.
Tatsächlich haben im letzten Jahrzehnt durchschnittlich mehr als drei
Staaten pro Jahr die Todesstrafe ganz aus ihren Gesetzen gestrichen, oder
haben sie, wenn sie sie bereits für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft
hatten, für alle Verbrechen abgeschafft. Außerdem wird die Todesstrafe,
wenn sie erst einmal außer Kraft ist, selten wiedereingeführt.
Dieser Trend spiegelt das
wachsende Bewusstsein dafür wider, dass es effektive Alternativen
zur Todesstrafe gibt, die ohne die vorsätzliche und kaltblütige
Tötung eines Menschen durch den Staat auskommen. |
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