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Ergänzung
zu nachstehendem Bericht:
Die
Wochenzeitung "Die Zeit" berichtet in ihrer Ausgabe vom 24. November 2005
über eine Tagung zum Thema Guantanamo, zu der amnesty international
und die britische Menschenrechtsorganisation Reprieve am 19. November nach
London eingeladen hatten. Lesen
Sie... [ pdf ] |
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Guantanamo schließen–die
Wahrheit offen legen
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| Was
verbirgt sich hinter dem Namen „Guantanamo“?
Die Bucht von Guantanamo
im östlichen Kuba musste Kuba 1903 als Flottenstützpunkt für
99 Jahre an die USA abtreten. Gegen den 1934 erneuerten Vertrag protestiert
Kuba bereits seit 1959 und fordert die Rückgabe der Bucht, allerdings
ohne Erfolg. Neben dem amerikanischen Stützpunkt wurde nach dem Afghanistan-Krieg
ein |
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Lager errichtet, in dem bis
heute Terrorismus-Verdächtige festgehalten werden. |
| Am 11. Januar 2002 wurden
die ersten Gefangenen auf dem US-Marinestütz- punkt Guantanamo inhaftiert.
Zeitweise befanden sich dort über 750 Gefangene, etwa 500 Personen
aus rund 35 Staaten sind dort nach wie vor ohne Anklage und Gerichtsverfahren
eingesperrt. Es gibt zahlreiche Berichte über Menschenrechtsverletzungen
an den Gefangenen. |
| Hintergrund |
Am 7. Oktober 2001 begannen
die USA mit Luftangriffen gegen Afghanistan. Die Mission „Enduring
Freedom“ war eine Reaktion auf die Terrorangriffe des 11. September 2001
gegen das World Trade Center in New York. Die US-Regierung sah im fundamentalistischen
Taliban-Regime in Afghanistan einen Unterstützer und Drahtzieher der
Anschläge.
Im „Kampf gegen den Terror“
wurden so genannte „ungesetzliche Kombattanten“ gefangen genommen und seit
2002 in Guantanamo festgehalten.
Die meisten Gefangenen wurden
in Afghanistan und Pakistan aufgegriffen. Aber auch aus Ländern wie
Gambia wurden Terrorverdächtige verschleppt und ohne Anklage und Prozess
gefangen gehalten. Die jüngsten Gefangenen sind 15 Jahre alt, die
ältesten 70. |
| Die Struktur des Lagers |
Zunächst wurden die
Männer im Camp X-Ray eingesperrt. Inzwischen sitzen sie im so
genannten Camp Delta. Dieses Gefängnis ist in vier Blöcke unterteilt.
Nummer 3 ist der am striktesten geführte Hochsicherheitstrakt. Hier
müssen die Gefangenen sogar um Trinkwasser und Klopapier betteln.
Wasser und Toilettenpapier spielen als Disziplinierungsmittel eine wichtige
Rolle.
In Block 1 und 2 gehört
Wasser zu den Komfortartikeln, die als Anreiz zu Kooperationsbereitschaft
bei Verhören dienen. Block 4 ist ein halb offener Komplex für
besonders kooperative Häftlinge. Gekühltes Mineralwasser und
Toilettenpapier sind hier frei zugänglich. Die Festgehaltenen dürfen
im Gegensatz zu den in orangene Anzüge gezwungenen Häftlingen
der anderen Blocks, weiße Kluft tragen. Statt Einzelzellen, gibt
es hier Schlafsäle. |
| Die
Einzelzellen der anderen Blocks sind 2,40 mal 2,4 Meter groß. Ein
fest verschweißtes Eisenbett, ein Waschbecken und ein den Boden eingelassenes
Hockklo aus Nirostastahl nehmen den größten Teil der Bodenfläche
ein. „Der Mittelgang zwischen den Zellen wird ständig von vier bis
sechs Soldaten abgeschritten. Die ganze Nacht hindurch brennen im Gang
Neonröhren, draußen große Flutlichtstrahler. Zur ‚Freizeitbeschäftigung’
werden je zwei Gefangene in Ketten in einen zwölf mal acht Meter großen
Käfig am Ende des Blocks geführt“, schreibt Reiner Luyken
in seinem Bericht über einen Besuch in Guantanamo („Die Zeit“, 26.02.2004).
Luyken spricht von „Käfighaltung, die würde man sie Affen im
Zoo angedeihen lassen, gegen das Tierschutzgesetz verstieße“. |
| Status der Gefangenen |
| Die USA betrachten die Gefangenen
als „feindliche“ beziehungsweise „ungesetzliche Kombattanten“, auf die
die Abkommen zur Behandlung von Kriegsgefangenen nicht anzuwenden seien,
als insbesondere nicht die Genfer Konvention. Die USA weigern sich ebenfalls,
den Vereinten Nationen gemäß dem Abkommen zur Achtung ziviler
und politischer Rechte Bericht zu erstatten, da sich dieses Abkommen nur
auf das US-Territorium beziehe. Guantanamo aber auf Kuba liege. |
| Berichte über
Misshandlungen und Folter |
Einem Bericht der „New York
Times“ zufolge wurden "unkooperative Häftlinge" wiederholt bis auf
die Unterhose ausgezogen und dann mit den Händen an einen Stuhl und
mit den Füßen an den Boden gekettet. Anschließend seien
sie mit grellem Licht bestrahlt und mit ohrenbetäubender Rockmusik
beschallt worden. Gleichzeitig sei die Klimaanlage voll aufgedreht worden.
Diese Prozedur habe mit einigen Unterbrechungen manchmal bis zu 14 Stunden
angedauert. Die Gefangenen seien hinterher völlig verstört gewesen,
schrieb die Zeitung unter Berufung auf einen Militärbeamten.
Das Internationale Komitee
des Roten Kreuzes (IKRK), das mehrmals Delegationen nach Guantanamo entsandt
hat, wies in einer öffentlichen Stellungnahme im Januar 2005 auf die
besorgniserregende Verschlechterung der psychischen Gesundheit der Gefangenen
hin.
Es gibt Berichte über
die Folterung von Mohamed C., einem tschadischen Staatsbürger,
der im Alter von 15 Jahren festgenommen und in US-Gewahrsam überstellt
wurde. Diesen von ai zitierten Berichten zufolge wurde er bis zu acht Stunden
lang ununterbrochen an den Handgelenken aufgehängt, man hinderte ihn
am Schlafen, verprügelte ihn, setzte ihn extremer Kälte sowie
Hitze aus und hielt ihn über längere Zeiträume in Einzelhaft.
Zuletzt beschrieben sogar
FBI-Mitarbeiter, die selbst an Verhören beteiligt waren, die grausame
Behandlung der Häftlinge. Die Gefangenen seien stundenlang bei extremen
Temperaturen mit Händen und Füßen an den Boden gekettet
worden. Außerdem seien sie extrem lauter Musik und grellem blitzenden
Licht ausgesetzt sowie mit Hunden bedroht worden. |
| Rechtliche Stellung der Gefangenen |
Am 28. Juni 2004
hatte der Supreme Court, das oberste US-Gericht, entschieden, dass es Gefangenen
möglich sein müsse, ihr Schicksal von Zivilgerichten prüfen
zu lassen.
Die Gefangenen sollen nach
den Plänen der US-Regierung von Militär- tribunalen abgeurteilt
werden. Rechtsstaatliche Grundsätze wurden dabei außer Acht
gelassen. Nach Berichten wurde neben dem Gerichtsgebäude in Guantanamo
bereits eine Todeszelle errichtet.
Der US-Senat hat jedoch
Anfang November 2005 einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem Guantanamo-Häftlingen
das Klagerecht vor US-Gerichten entzogen werden soll. Inzwischen liegt
ein Kompromissvor- schlag auf dem Tisch, nach dem Häftlinge Berufung
gegen ein Urteil eines Militärgesichts bei einem Bundesberufsgericht
einlegen können. Mit diesem Kompromissvorschlag gekoppelt ist eine
Initiative des Senators John McCain, der sich dafür einsetzt, Folter
und Missbrauch aus den Gefangenenlagern zu verbannen.
Der Oberste Gerichtshof
wird im März 2006 über die Verfassungsmäßigkeit der
umstrittenen Sondergerichte verhandeln, vor denen nach dem Willen der US-Regierung
Kriegsverbrecherprozesse gegen ausgewählte Guantanamo-Häftlinge
stattfinden sollen. |
| Kritik an der US-Regierung |
ai hält Guantanamo
nur für die „Spitze eines Eisbergs“: „Es gibt ein ganzes Archipel
von US-kontrollierten Gefangenenlagern. Sie sind aller rechts- staatlichen
Kontrolle und völkerrechtlichen Normen entzogen. In ihnen herrschen
Bedingungen wie auf Guantanamo“, so eine Stellungnahme der Menschenrechtsorganisation.
Nach den Berichten über
schwere Misshandlungen im Gefängnis Abu Ghraib und anderen offensichtlichen
Menschenrechtsverletzungen durch US-Soldaten und Geheimdienstmitarbeiter
sowie über die Existenz geheimer Gefan- genenlager wächst in
den Vereinigten Staaten die Kritik an der Regierung Bush. Die beharrt jedoch
auf ihrer Sicht der Dinge. Verteidigungsminister Donald Rumsfeld am 19.
November 2005 bei einem Besuch in Australien: Häftlinge des amerikanischen
Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba werden nach den Worten von Rumsfeld
«hervorragend» behandelt. Rumsfeld sagte zudem, dieses Verhalten
der Terrorverdächtigen, sich über Misshand- lungen zu beschweren,
sei antrainiert, so ein Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa). |
| Reaktion der UNO auf US-Bedingungen
für einen Besuch in Guantanamo |
| Die Vereinten Nationen haben
es Mitte November 2005 angelehnt, Guantanamo zu besuchen. Selbst China
stelle für Besuche in seinen Gefängnissen keine solchen Bedingungen,
sagte der Uno-Sonderbericht- erstatter für Folter, Manfred Nowak,
in New York. „Warum wird es uns nicht erlaubt, mit den Gefangenen zu sprechen?",
fragte er. Die Uno fordert seit fast vier Jahren, zu dem Lager Guantanamo
zugelassen zu werden. In diesem Monat hatte die US-Regierung erstmals eine
Genehmigung dafür erteilt. Nowak sagte gestern dazu, er sei dankbar,
könne die Einladung aber nur annehmen, wenn die USA ihm gestatteten,
das gesamte Lager zu sehen und ungehindert mit den Häftlingen zu sprechen.
Beides sei zurzeit nicht der Fall. „Wir können keine niedrigeren Standards
für solche Missionen akzeptieren als bei anderen Ländern einschließlich
Chinas“, erklärte Nowak. |
| Forderungen von amnesty international |
Der „Krieg gegen den Terror“
rechtfertigt weder Folter noch Rechtlosigkeit:
Guantanamo schließen
– Die Wahrheit offen legen |
| Guantanamo schließen
- Die Gefangenen müssen schnell vor ordentlichen US-Gerichten ein
faires Verfahren bekommen oder entlassen werden, wenn keine Beweise für
eine Verbindung zum Terrorismus vorliegen. |
| Situation in Haftzentren
weltweit offen legen - Identität, Schicksal und Aufenthaltsort
aller Gefangenen in US-amerikanischem Gewahrsam an unbekannten Orten weltweit
müssen offen gelegt werden. Dem IKRK und weiteren unabhängigen
BeobachterInnen muss uneingeschränkter Zugang gewährt werden. |
| Menschenrechtsverletzungen
unabhängig untersuchen – Alle Menschenrechtsverletzungen der USA
im Namen des „Krieges gegen den Terror“ müssen durch eine unabhängige
Untersuchungskommission überprüft werden. |
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| Der Fall Murat Kurnaz |
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Murat Kurnaz Foto: ai |
| Die Soester
ai-Gruppe wird bei ihrer Aktion besonders auf den Fall Murat Kurnaz aufmerksam
machen und um Unterschriften bitten: |
| ai liegen folgende Erkenntnisse
zum Fall Murat Kurnaz vor: |
| “Im Oktober 2001 brach Murat
Kurnaz nach Pakistan auf. Dort reiste er von einer Madrassa (Koranschule)
zur nächsten, „um den Koran kennen zu lernen und nach ihm zu leben“,
wie seine Mutter erzählt. |
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Ende November 2001 nahmen
ihn pakistanische Behörden bei einer Routinekontrolle fest und übergaben
ihn wenig später den US-Behörden in Afghanistan. Rabiye Kurnaz
erhielt eine Postkarte von ihrem Sohn, in der er schrieb, dass er in einem
Gefangenenlager in Afghanistan sei. Seinem Anwalt berichtete er später,
dass er mit anderen Gefangenen in einem umzäunten Pferch im Freien
gefangen wurde und zehn Tage lang im afghanischen Winter nur kurze Hosen
tragen durfte.
Die nächste Postkarte
kam im Januar 2002 von dem US-Marinestützpunkt Guantanamo auf Kuba.
Murat wurde als „feindlicher Kämpfer“ eingestuft. Seitdem wird er
dort ohne Anklage oder Verfahren und fast ohne Kontakt zur Außenwelt
festgehalten. Nach Aussage von entlassenen Häftlingen ist der Briefwechsel
in Guantanamo zensiert und nur eingeschränkt möglich; Briefe
werden oft einbehalten, wenn die Häftlinge nicht mit den US-Vernehmungsbeamten
„kooperieren“.
Auf seinen Postkarten schrieb
Murat Kurnaz nur kurz über seine gesundheitliche Verfassung und nichts
darüber, ob er die Briefe von seiner Familie bekommen hat.
„Wir konnten nichts nachweisen“,
sagt Uwe Picard, Staatsanwalt aus Bremen, zur Überprüfung von
Murat Kurnaz’ angeblichen Verbindungen zum Terrorismus. Deutsche Ermittlungsbeamte
bezweifeln, dass Murat Kurnaz an illegalen Aktivitäten beteiligt war.
Nach der Entscheidung des
Obersten Gerichtshofs der USA im Juni 2004, wonach das Gefangenenlager
in Guantanamo unter die Gerichtsbarkeit der US-Bundesgerichte fällt,
stellten die Anwälte von Murat Kurnaz vor einem US-Bezirksgericht
im Juli 2004 einen Antrag auf Besuchsrechte, Akteneinsicht und Haftüberprüfung.
Aufgrund der Entscheidung
des Gerichts durfte der New Yorker Anwalt Prof. Baher Azmy im Oktober 2004
erstmals mit Murat Kurnaz sprechen. Von ihm erfuhr Murat Kurnaz, dass Guantanamo
der internationalen Öffentlichkeit ein Begriff ist und sich Menschen
auch für ihn einsetzen. Prof. Baher Azmy konnte seinen Mandanten erneut
im Januar und im Juli 2005 besuchen.
Sehr gefreut hat sich Murat
Kurnaz über die Unterstützung durch seine Familie, Menschenrechtsgruppen
wie amnesty international und Teile der deutschen Öffentlichkeit.
Die Details der Gespräche unterliegen jedoch bis zur Aufhebung der
Informationssperre durch das Pentagon der Geheimhaltung.
Am 31. Januar 2005 veröffentlicht
die Bundesrichterin Green ihre Entscheidung in dem Sammelverfahren um die
Rechtmäßigkeit der Inhaftierung von Kurnaz und über 50
weiteren Guantanamo-Häftlingen. Sie kommt zu dem Schluss, dass die
Inhaftierungen die Genfer Konvention und die US-Verfassung verletzten.
Im Fall von Murat Kurnaz stellt sie darüber hinaus fest, es gebe keine
Beweise, dass Kurnaz „selber ein Selbstmordattentat plante, den bewaffneten
Kampf gegen die Vereinigten Staaten aufnehmen wollte oder sonst wie beabsichtigte,
amerikanische Interessen anzugreifen.“
Bei der Entscheidung eines
Militärtribunals (das „Combat Status Review Tribunal“) ihn als „feindlichen
Kämpfer“ einzustufen, seien darüber hinaus entlastende Beweismittel
nicht berücksichtigt worden.
Auch ein inzwischen freigegebenes
vertrauliches Dokument des Militärischen Geheimdienstes CITF („Command
Information Task Force“) stellt fest: „CITF hat keine (...) Hinweise, wonach
der Häftling eine Verbindung mit Al Qaida hätte oder irgendeine
spezifische Bedrohung für die Vereinigten Staaten darstellen würde.“
Bisher führte die Entscheidung
der Richterin Green aber nicht zur Freilassung von Kurnaz. Die US-Regierung
hat beim nächsthöheren Gericht Berufung gegen ihre Entscheidung
eingelegt. Am 8. September 2005 fand die Anhörung in der Berufungsverhandlung
statt. Selbst wenn die US-Regierung eine weitere Niederlage erfährt,
wird sie voraussichtlich erneut ein weiteres Rechtsmittel beim Supreme
Court einlegen. Mit einem Abschluss dieses Verfahrens kann nicht vor Mitte
2006 gerechnet werden.
Kurnaz berichtete von Folter
und grausamer Behandlung, die er nach seiner Festnahme in Afghanistan und
während seiner Haft in Guantanamo erlitt. Unter anderem sei er in
Afghanistan mit Elektroschocks gefoltert und sein Kopf in einen Eimer mit
kaltem Wasser getaucht worden. Ein anderes Mal habe ihm ein Offizier ein
geladenes Gewehr an die Schläfe gesetzt und gedroht ihn zu erschießen,
wenn er nicht 'kooperiere'. In Guantanamo sei er nach einem Verhör,
in dem er sexuell gedemütigt worden war, geschlagen und anschließend
isoliert worden.
Das Wachpersonal habe ihn
mit den Händen auf dem Rücken für etwa 20 Stunden am Boden
festgekettet. Als er immer noch nicht 'kooperieren' wollte, habe man ihm
sechs Tage lang das Essen verweigert. Bei einer anderen Gelegenheit bekam
er elf Tage lang nichts zu essen.
Murat Kurnaz’ Berichte sind
äußerst erschreckend und glaubwürdig. Die beschriebenen
entwürdigenden und grausamen Verhörtechniken sind aus anderen
Schilderungen von denen Kurnaz nichts wissen kann, bekannt
Zu dem rechtlichen Schwebezustand
von Murat Kurnaz in US-Haft kommen weitere Probleme auf Grund seiner Staatsangehörigkeit.
Geboren, aufgewachsen und wohnhaft in Bremen, ist er zwar bisher kein deutscher
Staatsangehöriger, hatte aber eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung.
Außenminister Joschka
Fischer schrieb der Familie, dass er keine Möglichkeit habe, sich
auf diplomatischer Ebene für Murat Kurnaz einzusetzen, da er kein
deutscher Staatsangehöriger sei. Die US-Behörden betrachten den
Status der Gefangenen in Guantanamo als bilaterale diplomatische Angelegenheit
zwischen ihnen und der jeweiligen nationalen Regierung der Häftlinge.
Für die türkische Regierung ist Kurnaz jedoch ein „Deutsch-Türke“.
Erst nach dem intensiven Einsatz von Rabiye Kurnaz gelangte die türkische
Regierung zu der Einsicht, dass sie für ihn zuständig ist. Bisher
zeigt sie aber nur wenig Interesse, die US-Regierung im Fall Murat Kurnaz
unter Druck zu setzen.
Im August 2004 erklärte
der Bremer Innensenator Thomas Röwekamp die unbefristete Aufenthalterlaubnis
von Murat Kurnaz für erloschen. Die haarsträubende Begründung:
Er habe sich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands
aufgehalten und die vom Gesetz vorgeschriebene Fristverlängerung nicht
beantragt. Dass Kurnaz von Guantanamo aus keine Anträge nach Bremen
schicken konnte, ignorierte der Innensenator. Röwekamp sagte außerdem,
„wenn [Murat Kurnaz] derzeit an einem deutschen Flughafen mit seinem Reisepass
einreisen wollte, würde ihm die Einreise verweigert.“
Seit Januar 2005 ist in
Deutschland ein neues Zuwanderungsgesetz in Kraft, das die Möglichkeit
der Einreise für Personen, die verdächtigt werden, dem „Terrorismus“
nahe zu stehen, einschränkt. Sollte Murat Kurnaz aus Guantanamo entlassen
werden und nach Deutschland reisen, würde er in die Türkei abgeschoben
werden.
Möglicherweise kann
er nie wieder in sein Geburtsland Deutschland und zu seiner Familie zurückzukehren.
In einem Schreiben an Innensenator
Röwekamp bringt die Generalsekretärin von ai-Deutschland, Barbara
Lochbihler ihre Bestürzung darüber zum Ausdruck, „dass die Ihnen
unterstehende Bremer Ausländerbehörde auf dem Standpunkt beharrt,
Murat Kurnaz habe durch seine Inhaftierung in Guantanamo seine unbefristete
Aufenthaltserlaubnis verloren. (...) Dass für Murat Kurnaz jetzt seine
Inhaftierung ohne Anklage zu ausländerrechtlichen Nachteilen in Deutschland
führen soll, kommt eine Legitimierung der unrechtmäßigen
Haft in Guantanamo gleich.“
Das Bremer Verwaltungsgericht
wies am 30. November 2005 die Auffassung von Ausländerbehörde
und Innenressort zurück. Kurnaz Rückkehrrecht sei weiterhin gültig,
so die Richter in ihrer Entscheidung. Wegen seiner Inhaftierung auf Kuba
habe der 23-jährige Türke den vorgeschriebenen Antrag auf
Fristverlängerung ja gar nicht beantragen können.
Online-Petition zum Fall
Murat Kurnaz unter: http://www.amnesty.de/
(Zusammenstellung: Martin
Huckebrink)
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