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BRIEFE
GEGEN DAS VERGESSEN - AKTION DES MONATS JULI 2009 |
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Israel
Dr. Ghassan
Khaled |
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| Der Universitätsdozent
Dr. Ghassan Khaled aus Nablus im Westjordanland befindet sich seit dem
3. April 2008 in Verwaltungshaft der israelischen Armee. Er ist einer von
mehreren hundert PalästinenserInnen in Verwaltungs- haft, einem Verfahren,
das eine unbegrenzte Haft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren ermöglicht. |
| Ghassan
Khaled wurde erstmals zwischen dem 16. Januar und 19. März 2008 inhaftiert. |
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Dr. Ghassan Khaled: © Privat |
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Man
verweigerte ihm den Zugang zu einem Anwalt und er gab vor Gericht an, dass
Angehörige des Allgemeinen Sicherheitsdienstes (General Security Service
- GSS) ihn gefoltert und in anderer Weise misshandelt hatten. In Haft kam
es bei ihm zu einer inneren Blutung. |
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Am
6. März 2008 klagte man Ghassan Khaled an, "einer nicht genehmigten
Organisation Dienste geleistet zu haben". Bei einer Anhörung vor einem
Militärgericht am 12. März ließ der Richter ihn gegen Kaution
frei und wies darauf hin, dass die Anschuldigungen gegen ihn jeder Grundlage
entbehrten. Die Armee nahm Ghassan Khaled am 31. März erneut fest
und hielt ihn sechs Monate in Verwaltungshaft. Ein Militärgericht
wies die Haftanordnung zurück, änderte seine Entscheidung jedoch,
nachdem der GSS die Anschuldigung gegen Ghassan Khaled erhob, "er plane
eine militärische Operation". |
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Ghassan
Khaled wies diese unbegründeten Anschuldigungen bei einer Anhörung
am 22. Mai vor einem hohen Gericht zurück. Sein Antrag wurde abgelehnt.
Der "Beweis", den der GSS angeblich gegen ihn hatten, wurde nicht vorgelegt.
Seine Verwaltungshaft wurde am 30. März um sechs Monate verlängert.
Am 5. April hob ein Militärrichter diese Verlängerung auf und
ordnete die Freilassung von Ghassan Khaled an. Die Armee legte wiederum
Rechtsmittel ein, woraufhin die Verwaltungshaft am 26. April erneut verhängt
wurde, allerdings auf vier Monate reduziert. |
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Bitte
schreiben Sie höflich formulierte Briefe, in den israelischen Verteidigungs-
minister und stellvertretenden Ministerpräsidenten, in denen Sie die
Freilassung von Ghassan Khaled aus der Verwaltungshaft fordern, sofern
er nicht einer als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt wird und ein
Gerichtsverfahren erhält, das inter- nationalen Standards entspricht.
Fordern Sie außerdem eine unparteiische Unter- suchung der von ihm
erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe durch eine un- abhängige
Stelle und die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen. |
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Schreiben
Sie in guten Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch an
Ehud
Barak
Ministry
of Defence
37
Kaplan Street
Hakirya
Tel
Aviv 61909
Israel
(korrekte
Anrede: Dear Deputy Prime Minister)
Fax:
(00 972) 3 691 6940
E-Mail:
ehudb@knesset.gov.il
Schicken
Sie bitte ein Kopie Ihres Schreibens an
Botschaft
des Staates Israel
S.E.
Herrn Yoram Ben Zeev
Auguste-Viktoria-Straße
74-76, 14193 Berlin
Fax:
030-8904 5555
E-Mail:
berlin@israel.de oder admsec@berlin.mfa.gov.il |
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Sie
können dazu einen in deutscher oder englischer Sprache verfassten
Brief downloaden.
(siehe
unten)
Hier
der deutsche Text:
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Sehr
geehrter Vize-Ministerpräsident,
angesichts
von Berichten über den Fall von Dr. Ghassan Khaled aus Nablus im Westjordanland
bin ich sehr besorgt. Der Universitätsdozent befindet sich seit dem
3. April 2008 in Verwaltungshaft.
Dr.
Ghassan Khaled war erstmals vom 16. Januar bis zum 19. März 2008 in
Haft. Berichten zufolge wurde ihm der Zugang zu einem Anwalt verweigert.
Vor Gericht sagte er aus aus, er sei von Angehörigen des Allgemeinen
Sicherheitsdienstes gefoltert und anderweitig mißhandelt worden,
wodurch er Berichten zufolge in Haft innere Blutungen erlitt.
Dr.
Ghassan Khaled wurde am 6. März 2008 angeklagt für eine nicht
genehmigte Organisation gearbeitet zu haben. Der Richter des Militärgerichts
ließ Dr. Ghassan Khaled bei einer Anhörung am 12. März
2008 gegen Kaution frei und erklärte, die Anklage gegen ihn entbehre
jeder Grundlage. Dennoch wurde Dr. Ghassan Khaled am 31. März 2008
erneut verhaftet und die Verwaltungshaft um sechs Monate verlängert.
Das Militärgericht lehnte die Haftanordung zunächst ab, änderte
seine Meinung jedoch als der Allgemeine Sicherheitsdienst Dr. Ghassan Khaled
beschuldigte, eine „militärische Operation“ zu planen. Berichten zufolge
wies Dr. Ghassan Khaled diese grundlosen Anschuldigungen am 22. Mai vor
einem hohen Gericht zurück, aber seine Eingabe wurde abgelehnt. Der
„Beweis“, den der Allgemeine Sicherheitsdienst angeblich gegen ihn vorliegen
hat wurde nicht vorgelegt.
Daher
fordere ich Sie dringend auf, Dr. Ghassan Khaled sofort und ohne
Vorbedingungen freizulassen, sofern er nicht einer erkennbar strafbaren
Handlung angeklagt wird und ein Gerichtsverfahren erhält, das den
internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entspricht.
Darüberhinaus fordere ich Sie dringend auf, eine gründliche und
unabhängige Untersuchung der Foltervorwürfe einzuleiten und die
Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
Bitte
informieren Sie mich über die weitere Entwicklung dieser ernsten Angelegenheit.
Mit
freundlichen Grüßen
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Sollten
Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine
Kopie an amnesty international.
amnesty
international, Postfach, 53108 Bonn
Tel.:
0228/983730;
Fax:
0228/630036
E-mail:
Info@amnesty.de
Internet:
www.amnesty.de |
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Anschreiben
(Übersetzung)
in Englisch als Druckausgabe: |
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Anschreiben
in
Deutsch als Druckausgabe: |
pdf
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