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gegen das vergessen |
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BRIEFE
GEGEN DAS VERGESSEN - AKTION DES MONATS OKTOBER 2008 |
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El Salvador
Ernestina
und Erlinda Serrano Cruz |
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Die Schwestern Ernestina
(7 Jahre) und Erlinda Serrano Cruz (3) gelten seit dem 2. Juni 1982, als
sie in der Stadt Chalatenango von Angehörigen der salvadorianischen
Armee verschleppt wurden, als "verschwunden". |
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Mehr
als 700 Kindern fielen in El Salvador während des Bürgerkriegs
(1980-92) dem "Verschwindenlassen" zum Opfer. |
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Wie
in vielen anderen Fällen wurde erst nach dem Ende des bewaffneten
Konflikts Anzeige erstattet. Die Mutter, María Victoria Cruz Franco,
reichte 1993 bei einem
Gericht
in Chalatenango Klage wegen der Entführung ihrer Töchter ein. |
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Die
rechtlichen Verfahren führten jedoch zu keinen Ergebnissen. Der Inter-
amerikanische Gerichtshof für Menschenrechte wies die salvadorianische
Regierung am 1. März 2005 an, das "Verschwinden" der beiden Schwestern
aufzuklären und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Zudem
forderte der Gerichtshof die Behörden von El Salvador auf, eine Kommission
zur Aufklärung des Schicksals der "verschwundenen" Kinder sowie eine
DNS-Datenbank zu ihrer Identifizierung einzurichten. |
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Daraufhin
wurde zwar eine Kommission einberufen, die aber nicht den Vorgaben des
Gerichtshofs entsprach. Die Einrichtung einer DNS-Datenbank steht offenbar
noch aus. |
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Bitte
schreiben Sie höflich formulierte Briefe an die Außenministerin
von El Salvador, in denen Sie sie auffordern, der Anweisung des Interamerikanischen
Gerichtshofs für Menschenrechte vom 1. März 2005 uneingeschränkt
nachzukommen. Die Behörden El Salvadors müssen umgehend eine
umfassende Untersuchung des "Verschwindens" von Ernestina und Erlinda Serrano
Cruz einleiten und die dafür Verantwortlichen vor Gericht stellen.
Sie sollen außerdem sicherstellen, dass die bereits eingerichtete
Kommission zur Ermittlung des Schicksals "verschwundener" Kinder entsprechend
den Vorgaben des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte
reformiert wird. Zudem muss die Regierung eine DNS-Datenbank aufbauen,
um die Identifizierung der "Verschwundenen" zu ermöglichen.
Schreiben
Sie in gutem Spanisch, englisch oder auf deutsch an:
Sra.
Marisol Argueta de Barillas,
Foreign
Affairs Minister/Ministra de Relaciones Exteriores, Ministerio
de
Relaciones Exteriores,Calle El Pedregal,
Blvd.
Cancillería , Ciudad Merliot ,
Antiguo,
Cuscatlan, EL SALVADOR
Fax:
(00 503) 2243 9658
(Standardbrief
Luftpostbrief bis 20g: € 1,70)
Senden
Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft
der Republik El Salvador
S.E.
Herrn Edgardo Carlos
Suárez
Mallagray
Joachim-Karnatz-Allee
47 / Ecke Paulstraße, 2. Obergeschoß,
10557
Berlin
Fax:
030-2248 8244
E-Mail:
embasalvarfa@googlemail.com |
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Sie
können dazu einen in deutscher oder englischer Sprache verfassten
Brief downloaden. (siehe unten)
Hier
der deutsche Text:
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Sehr
geehrte Frau Ministerin,
angesichts
von Berichten über die Fälle von Ernestina und Erlinda Cruz,
die Berichten zufolge am 2. Juni 1982 in der Stadt Chalatenango von
Angehörigen der salvadorianischen Armee verschleppt wurden, bin ich
sehr besorgt. Die Beiden Schwestern waren damals 7 und 3 Jahre alt. Wie
in vielen anderen Fällen von verschleppten und verschwundenen Kindern,
traute sich die Mutter María Victoria Cruz Franco erst nach dem
Ende des bewaffneten Konflikts 1993 wegen der Entführung ihrer Kinder
vor Gericht zu gehen. Das juristische Verfahren blieb ergebnislos.
Der
Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrecht wies die salvadorianische
Regierung am 1. März 2005 an, das Schicksal der beiden Schwestern
aufzuklären und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Darüber
hinaus Forderte der Gerichtshof die salvadorianischen Behörden auf,
eine Kommission zur Klärung des Schicksals der „verschwundenen Kinder“
einzuberufen und eine DNS-Datenbank zu ihrer Identifizierung einzurichten.
Eine solche Kommission wurde einberufen, jedoch scheint sie nicht den Vorgaben
des Gerichtshofs zu entsprechen. Die Datenbank wurde bislang noch nicht
eingerichtet.
Daher
fordere ich Sie dringend auf, den Anweisungen des Interamerikanischen Gerichtshofes
für Menschenrechte uneingeschränkt nachzukommen. Dies bedeutet
insbesondere den Umbau der bereits eingerichteten Kommission gemäß
den Vorgaben des Gerichtshofes und die Einrichtung der DNS-Datenbank zur
Identifizierung der Kinder.
Darüber
hinaus fordere ich Sie dringend auf, sofort eine umfassende Untersuchung
des « Verschwindens » von Ernestina und Erlinda Cruz
einzuleiten und die dafür Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
Bitte
informieren Sie mich über die weitere Entwicklung dieser ernsten Angelegenheit.
Mit
freundlichen Grüßen |
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Sollten
Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine
Kopie an amnesty international.
amnesty
international, Postfach, 53108 Bonn
Tel.:
0228/983730;
Fax:
0228/630036
E-mail:
Info@amnesty.de
Internet:
www.amnesty.de |
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Anschreiben
(Übersetzung)
in Englisch als Druckausgabe: |
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Anschreiben
in
Deutsch als Druckausgabe: |
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