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gegen das vergessen |
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BRIEFE
GEGEN DAS VERGESSEN - AKTION DES MONATS JUNI 2008 |
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JAPAN
Okunishi
Masaru |
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Bitte
beweisen Sie meine Unschuld, solange ich noch lebe.
Okunishi
Masaru im Gespräch mit BesucherInnen im April 2005.
Okunishi
Masaru, 82 Jahre, sitzt seit 1972 in der Todeszelle. |
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Man
verurteilte ihn zum Tode, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte,
am 28. März 1961 fünf Frauen aus der Stadt Nabari im Süden
von Japan vergiftet zu haben. Unter den Opfern befanden sich seine Frau
und seine Liebhaberin. Man beschuldigte ihn, ihnen Wein angeboten zu haben,
den er mit landwirtschaftlichen Chemikalien versetzt hatte. Man fand jedoch
keinen Beweis dafür, dass Okunishi Masaru ihnen das Gift verabreicht
hatte. |
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Okunishi
Masaru gestand das Verbrechen nach langen Verhören durch die Polizei,
in denen man ihn gefoltert haben soll. Im Gerichtsverfahren zog er sein
Geständnis jedoch zurück und wurde aufgrund mangelnder Beweise
nicht schuldig gesprochen. Das Urteil wurde in einem Berufungsverfahren
durch ein höheres Gericht aufgehoben und man verurteilte ihn zum Tode. |
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Obwohl
er Rechtsmittel einlegte, wurde das Todesurteil am 15. Juni 1972 vom Obersten
Gerichtshof bestätigt. |
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Als
er zum siebten Mal Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, kam das Strafgericht
in Nagoya schließlich seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
nach, und der Prozess begann im April 2005. Doch das Verfahren wurde eingestellt,
vermutlich, weil man befürchtete, dass eine etwaige Aufhebung des
Todesurteils in Japan das öffentliche Vertrauen in die Anwendung der
Todesstrafe untergraben würde. |
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Okunishi
Masaru hat inzwischen alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft
und könnte jederzeit hingerichtet werden, es sei denn, der Justizminister
begnadigt ihn, oder das Verfahren würde erneut aufgenommen werden. |
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Bitte
schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den japanischen Justizminister,
in denen Sie auf die Umwandlung des Todesurteils gegen Okunishi Masaru
drängen und eine erneute Aufnahme des Verfahrens fordern.
Schreiben
Sie in gutem Japanisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Minister
Hatoyama Kunio
Ministry
of Justice
1-1-1
Kasumigaseki
Chiyoda-ku,
Tokyo
100-8977,
JAPAN
(korrekte
Anrede: Dear Minister)
Telefax:
00 81 - 3 - 35 92 70 88 oder 00 81 - 3 - 55 11 72 00.
E-Mail:
webmaster@moj.go.jp
(Standardbrief
Luftpost bis 20g: € 1,70)
Senden
Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft
von Japan
S.
E. Herrn Herr Toshiyuki Takano
Hiroshimastr.
6
10785
Berlin
Telefax:
030 - 21 09 42 22
E-Mail:
info@botschaft-japan.de |
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Sie
können dazu einen in deutscher oder englischer Sprache verfassten
Brief herunterladen.
(siehe
unten)
Hier
der deutsche Text:
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Sehr
geehrter Herr Minister,
ich
bin angesichts von Berichten über den Fall von Okunishi Masaru, der
sich seit nun 36 Jahren in der Todeszelle befindet, sehr besorgt.
Okunishi
Masaru war für schuldig befunden worden, am 28. März 1961 in
der Stadt Nabari im Süden Japans fünf Frauen ermordet zu haben,
darunter seine Ehefrau und seine Geliebte.
Er
war beschuldigt worden den Opfern Wein angeboten zu haben, der mit landwirtschaftlichen
Chemikalien versetzt war. Es wurde jedoch kein Beweis dafür gefunden,
dass Okunishi Masaru ihren tatsächlich das Gift verabreicht hatte.
Okunishi
Masaru hatte das Verbrechen nach langen Verhören durch die Polizei,
während derer er Berichten zufolge gefoltert worden sein soll, gestanden.
Während des ersten Prozesses hatte er das Geständnis zurückgezogen
und wurde aus Mangel an Beweisen für nicht schuldig befunden.
Das
Urteil wurde jedoch in höherer Instanz aufgehoben und Okunishi Masaru
wurde zum Tode verurteilt. Obgleich er Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt
hatte, wurde das Urteil am 15. Juni 1972 vom Obersten Gerichtshof bestätigt.
Als
er zum siebten Mal Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, entschied der
Strafgerichtshof von Nagoya auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Das neue
Verfahren begann im April 2005, wurde jedoch bald darauf wieder eingestellt.
Okunishi
Masaru hat nun alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft
und befindet sich in unmittelbarer Gefahr hingerichtet zu werden.
Meiner
Meinung nach handelt es sich bei der Todesstrafe um eine grausame, unmenschliche
und erniedrigende Bestrafung, die gegen das grundlegendste Menschenrecht,
das Recht auf Leben, verstößt.
Deshalb
fordere ich Sie dringend auf, das Todesurteil gengen Okunishi Masaru in
eine Haftstrafe umzuwandeln und sich für eine erneute Wiederaufnahme
des Verfahrens gegen ihn einzusetzen.
Bitte
informieren Sie mich über die weitere Entwicklung dieser ernsten Angelegenheit.
Mit
freundlichen Grüßen
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Sollten
Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine
Kopie an amnesty international.
amnesty
international, Postfach, 53108 Bonn
Tel.:
0228/983730;
Fax:
0228/630036
E-mail:
Info@amnesty.de
Internet:
www.amnesty.de |
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Anschreiben
(Übersetzung)
in Englisch als Druckausgabe: |
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Anschreiben
in
Deutsch als Druckausgabe: |
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