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gegen das vergessen |
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BRIEFE
GEGEN DAS VERGESSEN - AKTION DES MONATS OKTOBER 2006 |
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USA
Scott Panetti |
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Scott
Louis Panetti wurde 1995 wegen des 1992 begangenen Mordes an seinen Schwiegereltern
zum Tode verurteilt. Er leidet seit langem an schweren psychischen Erkrankungen,
darunter Schizophrenie. Vor der Tat war er mehr als zwölf Mal in stationärer
Behandlung gewesen. Im September 1992 war Scott Panetti in das Haus seiner
Schwiegereltern eingebrochen, in dem auch seine von ihm getrennt lebende
Ehefrau mit ihrer dreijährigen Tochter lebte. Er erschoss seine Schwiegereltern
aus nächster Nähe mit einem Gewehr. Seiner Frau und seiner Tochter
erlaubte er, das Haus zu verlassen. Später stellte er sich der Polizei
und gab an, von »Stimmen« beherrscht worden zu sein.
Im
September 1994 kam eine Jury zu dem Schluss, dass Scott Panetti verhandlungsfähig
sei, obwohl ein Psychiater, der als Gutachter der Anklagevertretung auftrat,
die vorherige Diagnose über die Schizophrenie Scott Panettis bestätigt
hatte und die Auffassung vertrat, dass die Wahnvorstellungen des Angeklagten
die Gespräche mit seinem Verteidiger beeinträchtigen könnten.
Scott
Panetti verzichtete auf sein Recht auf einen Verteidiger, und im Gerichtsverfahren
im September 1995 verteidigte der Angeklagte sich selbst. Zahlreiche Zeugen,
die an der Verhandlung teilgenommen hatten, bezeichneten das Verfahren
als »Farce«, »Witz«, »Zirkusveranstaltung«
und als »Hohn«. Die Mehrzahl der Personen, die dem Verfahren
beigewohnt hatten, kamen zu dem Schluss, dass Scott Panetti nicht verhandlungsfähig
war und aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht zum Tode verurteilt
worden wäre, wenn ihn Anwälte verteidigt hätten.
Schreiben
Sie bitte höflich formulierte Briefe an den Gouverneur von Texas,
in denen Sie ihn auffordern, sich dafür einzusetzen, dass das gegen
Scott Panetti verhängte Todesurteil umgewandelt wird. |
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Schreiben
Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch an:
The
Honourable Rick Perry / Governor of Texas / State Capitol
PO
Box 12428 / Austin / TX 78711 / USA
Telefax:
001 - 51 24 63 18 49.
Bitte
senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Kanzlei
der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
S.E.
Herrn William Robert Timken, Jr. / Neustädtische Kirchstr. 4–5
10117
Berlin / Telefax: 030 - 238 62 90
E-Mail:
über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
(Aerogramm
bis 5g: € 1,00, Standardbrief Luftpost bis 20g: € 1,70) |
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Sie
können dazu einen in deutscher oder englischer Sprache verfassten
Brief herunterladen.
(siehe
unten)
Hier
der deutsche Text:
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Sehr
geehrter Herr Gouverneur,
angesichts
von Berichten über das Todesurteil gegen Scott Louis Panetti bin ich
sehr besorgt.
Er
leidet seit langem unter schweren psychischen Erkrankungen, darunter Schizophrenie.
Vor
dem Verbrechen befand er sich über zwölf Mal in stationärer
Behandlung.
Im
September 1992 brach Scott Panetti in das Haus seiner Schwiegereltern ein,
wo auch seine getrennt lebende Ehefrau und die dreijährige Tochter
lebte. Er erschoß seine Schwiegereltern mit einem Gewehr.
Seiner
Frau und Tochter gestattete er das Haus zu verlassen. Später stellte
er sich selbst der Polizei und gab an, von Stimmen beherrscht
worden zu sein.
Im
September 1994 entschied eine Jury, dass Scott Panetti verhandlungsfähig
sei, obwohl ein Psychiater, der als Gutachter der Staatsanwaltschaft auftrat,
die Diagnose über Scott Panetti's Schizophrenieerkrankung bestätigt
hatte und die Auffassung vertrat, dass seine Wahnvorstellungen seine Gespräche
mit seinem Anwalt beeinträchtigen könnten.
Scott
Panetti verzichtete in seiner Verhandlung im September 1995 auf sein Recht
auf seinen Verteidiger und verteidigte sich selbst. Zahlreiche Zeugen der
Verhandlung bezeichneten das Verfahren als Farce , Witz ,
Zirkus und Hohn . Die meisten Personen, die dem Verfahren beigewohnt
hatten, gaben später an, dass er nicht verhandlungsfähig gewesen
sei und dass er auf Grund seiner psychischen Erkrankungen nicht zum Tode
verurteilt worden wäre, wenn er einen Verteidiger gehabt hätte.
Daher
fordere ich Sie dringend auf, das Todesurteil gegen Scott Louis Panetti
in eine Gefängnisstrafe umzuwandeln.
Bitte
informieren Sie mich über die weitere Entwicklung dieser ernsten Angelegenheit.
Mit
freundlichen Grüßen |
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Sollten
Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine
Kopie an amnesty international.
amnesty
international, Postfach, 53108 Bonn
Tel.:
0228/983730;
Fax:
0228/630036
E-mail:
Info@amnesty.de
Internet:
www.amnesty.de |
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Anschreiben
(Übersetzung)
in Englisch als Druckausgabe: |
[ pdf
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[ rtf
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Anschreiben
in
Deutsch als Druckausgabe: |
[ pdf]
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[ rtf]
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