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gegen das vergessen |
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BRIEFE
GEGEN DAS VERGESSEN - AKTION DES MONATS FEBRUAR 2006 |
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RUSSISCHE
FÖDERATION
ADAM MEDOW |
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Zalina
Medowa war mit ihrem zweiten Kind schwanger, als ihr Ehemann Adam Medow
im Juni 2004 dem „Verschwindenlassen“ zum Opfer fiel. Am 15. Juni 2004
verließ der 24-jährige Adam Medow seine Wohnung in der russischen
Teilrepublik Inguschetien. Am Abend rief er an und teilte seiner Frau mit,
dass er einen Unfall gehabt hätte. Zwei Tage später erhielt die
Familie einen Anruf von einem ihr bekannten Polizisten. Dieser gab an,
Adam Medow werde auf einer Polizeiwache in Inguschetien festgehalten.
Auf
der Wache erfuhren die Anhörigen, dass Adam Medow an diesem Tag von
der inguschetischen Verkehrspolizei im Kofferraum eines Autos aufgefunden
worden war, das von Mitarbeitern des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB
gesteuert wurde. Die Polizei nahm die Geheimdienstler fest, die Adam Medow
offenbar gerade nach Tschetschenien bringen wollten. Adam Medow sagte bei
der Polizei aus, dass man ihn dazu gezwungen habe, bei seiner Familie
anzurufen, um diese zu beruhigen. Seinen Angaben zufolge war er von den
FSB-Angehörigen geschlagen worden.
Ein
Polizist stellte ein Treffen zwischen Adam Medow und seinen Brüdern
in Aussicht. Am vereinbarten Tag wartete die Familie vor der Polizeiwache.
Bevor das Treffen jedoch stattfinden konnte, wurde die Familie benachrichtigt,
dass auf Befehl des Geheimdienstes die mutmaßlichen Entführer
wieder freigekommen waren und dass diese Adam Medow durch den Hinterausgang
der Polizeiwache fortgebracht hatten. Nach Angaben der Polizei brachten
die Angehörigen des FSB Adam Medow nach Tschetschenien. Seitdem hat
die Familie keinen Hinweis mehr auf seinen Aufenthaltsort erhalten.
Nachdem
Zalina Medowa beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
eine Beschwerde wegen des „Verschwindenlassens“ ihres Ehemanns eingereicht
hatte, erhielt sie Drohungen von FSB-Angehörigen, sie solle die Klage
zurückziehen, wenn ihre Kinder nicht als Waisen aufwachsen sollen.
Da Zalina Medowa sich der Drohung nicht beugen wollte, verließ sie
gemeinsam mit ihren zwei Kindern die Russische Föderation. |
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Schreiben
Sie bitte höflich formulierte Briefe an den Generalstaatsanwalt
der Russischen Föderation, in denen Sie eine Untersuchung der Festnahme
und des „Verschwindenlassens“ von Adam Medow sowie der Vorgehensweise der
Angehörigen des FSB fordern, die versuchten, Adam Medow im Kofferraum
eines Autos nach Tschetschenien zu bringen.
Schreiben
Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Vladimir
Ustinov
Procurator
General of the Russian Federation
103793
Moskva
Ul.
Bolshaya Dimitrovka 15a
RUSSISCHE
FÖDERATION
Telefax:
(007) 495 292 8848
Bitte
schicken Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Kanzlei
der Botschaft der Russischen Föderation
S.E.
Herrn Vladimir Kotenev
Unter
den Linden 63 - 65, 10117 Berlin
Telefax:
030-2299 397
E-Mail:
info@Russische-Botschaft.de
(Standardbrief
Luftpost bis 20g: € 0,70
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Sie
können dazu einen in deutscher oder englischer Sprache verfassten
Brief herunterladen.
(siehe
unten)
Hier
die deutsche Übersetzung:
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Sehr
geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
angesichts
von Berichten über das Verschwinden von Adam Medow bin ich
sehr besorgt.
Adam
Medow verließ seine Wohnung in Inguschetien am 15. Juli 2004.
Am Abend rief er seine Frau an und sagte, er habe einen Unfall gehabt.
Zwei Tage später bekam sie einen Anruf von einem ihr bekannten Polizisten.
Der Polizist gab an, dass Adam Medow sich in einer Polizeistation
in Inguschetien in Haft befinde, nachdem er im Kofferraum eines Autos
entdeckt worden war, dass von Angehörigen des russischen Inlandsgeheimdienstes
(FSB) gefahren wurde. Berichten zufolge hat die inguschetische Verkehrspolizei
die Geheimdienstmänner festgenommen, die augenscheinlich gerade versucht
hatten Adam Medow nach Tschetschenien zu entführen. Bevor ein
geplantes Treffen mit seinen Brüdern stattfinden konnte, erhielt die
Familie Nachricht, dass die mutmaßlichen Entführer auf Befehl
des Geheimdienstes freigelassen worden waren und Adam Medow mit
nach Tschetschenien genommen hatten. Seither ist sein Aufenthaltsort unbekannt.
Als
Zalina
Medowa eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte einreichte, wurde sie von Geheimdienstmitarbeitern bedroht
und aufgefordert, ihre Beschwerde zurückzuziehen, wenn sie ihre Kinder
nicht als Waisen aufwachsen sehen möchte. Daraufhin hat
Zalina
Medowa die russische Föderation verlassen.
Ich
fordere Sie dringend auf, eine gründlichen Untersuchung über
die Verhaftung und das Verschwinden von Adam Medow und über
das Verhalten der Geheimdienstmitarbeiter einzuleiten, die Berichten zufolge
versucht haben, Adam Medow im Kofferraum eines Autos nach Tschetschenien
zu bringen.
Bitte
informieren Sie mich über die weitere Entwicklung dieser ernsten Angelegenheit.
Mit
freundlichen Grüßen
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Sollten
Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine
Kopie an amnesty international.
amnesty
international, Postfach, 53108 Bonn
Tel.:
0228/983730;
Fax:
0228/630036
E-mail:
Info@amnesty.de
Internet:
www.amnesty.de |
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Anschreiben
(Übersetzung)
in Englisch als Druckausgabe: |
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Anschreiben
in
Deutsch als Druckausgabe: |
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